and fetishes:
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ich liebe es zu blasen ,zu lecken und zu ficken und gefickt zu werden.
Sollte ich meine Bilder oder videos auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgรคnglich. Gem. ยง 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nรคmlich fรผr Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhรคngig vom Streitwert immer das Landesgericht zustรคndig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbetrรคchtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein รผberlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu verรถffentlichen. Zusammengefasst kann man also sagen ... Vorsicht! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen kรถnnen sehr teuer werden.
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